3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.12.2012 – III B 47/11

Anhörung des Klägers

Aus dem Leitsatz

NV: Das FG verletzt nicht das allgemeine Prozessgrundrecht des Klägers auf ein faires Verfahren, indem es dessen Erscheinen zum Termin anregt, ohne zugleich anzukündigen, dass und zu welchen Fragen der Kläger persönlich angehört werden soll. Einer derartigen Ankündigung bedarf es nicht .

Leitsatz

NV: Das FG verletzt nicht das allgemeine Prozessgrundrecht des Klägers auf ein faires Verfahren, indem es dessen Erscheinen zum Termin anregt, ohne zugleich anzukündigen, dass und zu welchen Fragen der Kläger persönlich angehört werden soll. Einer derartigen Ankündigung bedarf es nicht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 16. Dezember 2010, Az: 5 K 271/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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