3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.10.2012 – III B 40/12

Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher Hinweispflichten; Darlegungsanforderungen bei der NZB

Aus dem Leitsatz

1. NV: Wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen des Vorliegens einer greifbar gesetzwidrigen oder willkürlichen Entscheidung begehrt, genügt der Antragsteller den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht, wenn er lediglich geltend macht, das…

Leitsatz

  1. NV: Wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen des Vorliegens einer greifbar gesetzwidrigen oder willkürlichen Entscheidung begehrt, genügt der Antragsteller den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht, wenn er lediglich geltend macht, das Finanzgericht habe seiner Ansicht nach unzutreffende Würdigungen und Wertungen vorgenommen .
  2. NV: Wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO die Zulassung der Revision wegen des Vorliegens einer die Verletzung des rechtlichen Gehörs beinhaltenden Überraschungsentscheidung begehrt, genügt der Antragsteller den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht, wenn er nur geltend macht, er sei über den Ausgang des Verfahrens überrascht gewesen, ohne dabei vorzutragen, zu welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten er sich im Verlauf des Prozesses trotz der Vertretung durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten nicht habe äußern können .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 8. September 2011, Az: 3 K 623/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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