3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.08.2011 – III B 4/10

Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten - Vorliegen von Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine schlüssige Rüge der Divergenz setzt u.a. die Darlegung voraus, dass die Entscheidungen zu gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalten ergangen sind .

Leitsatz

  1. NV: Eine schlüssige Rüge der Divergenz setzt u.a. die Darlegung voraus, dass die Entscheidungen zu gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalten ergangen sind .
  2. NV: Dementsprechend können auch nur die Rechtssätze gegenübergestellt werden, die sich auf vergleichbare Sachverhaltsteile beziehen (hier: Begriff der Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 11. November 2009, Az: 4 K 935/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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