BFH, Beschluss vom 03.09.2015 – III B 39/15
Aus dem Leitsatz
1. NV: Eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids ist unzulässig, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch Sachurteil im Rahmen einer Anfechtungsklage rechtskräftig entschieden ist.
Leitsatz
- NV: Eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids ist unzulässig, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch Sachurteil im Rahmen einer Anfechtungsklage rechtskräftig entschieden ist.
- NV: Wird eine Anfechtungsklage durch Sachurteil abgewiesen, erfasst die Rechtskraft des Urteils auch die Feststellung, dass der Bescheid nicht nichtig ist.
- NV: Einer Nichtzulassungsbeschwerde fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn eine nochmalige gerichtliche Entscheidung wegen entgegenstehender Rechtskraft nicht ergehen kann.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 4. Februar 2015 4 K 2807/14 AO wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 4. Februar 2015, Az: 4 K 2807/14 AO, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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