3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.05.2010 – III B 38/10

Verlängerung des Kindergeldbezuges wegen Zivildienstes

Aus dem Leitsatz

NV: Der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten angetreten und daher im Monat des Dienstantritts noch Kindergeld bezogen wurde.

Leitsatz

NV: Der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten angetreten und daher im Monat des Dienstantritts noch Kindergeld bezogen wurde.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 29. Januar 2010, Az: 10 K 2027/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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