3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.08.2010 – III B 30/09

Kindergeldschädlicher Auslandswohnsitz von minderjährigen Kindern

Aus dem Leitsatz

1. NV: Nach ständiger Rechtsprechung teilen minderjährige Kinder nicht ausnahmslos alle Wohnsitze ihrer Eltern, wie das Beispiel der doppelten Haushaltsführung zeigt.

Leitsatz

  1. NV: Nach ständiger Rechtsprechung teilen minderjährige Kinder nicht ausnahmslos alle Wohnsitze ihrer Eltern, wie das Beispiel der doppelten Haushaltsführung zeigt.
  2. NV: Minderjährige Kinder können bei einem längerfristigen Schulbesuch im Ausland abweichend von ihren Eltern ihren inländischen Wohnsitz aufgeben und einen eigenständigen Wohnsitz im Ausland begründen.
  3. NV: Soweit die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes durch das im Ausland studierende Kind von der Dauer der Inlandsaufenthalte abhängt bleiben Zeiträume außer Betracht, in denen sich das Kind vor dem Beginn oder nach dem Ende des Studiums ausschließlich im Inland aufhält; gleiches gilt für die Frage, ab wann das Kind seinen Wohnsitz im Inland aufgibt bzw. neu begründet.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 23. Januar 2009, Az: 7 K 1714/2007, Urteil

Zitierte Normen

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    • Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (§ 1 Abs. 1 EStG).
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