3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.06.2016 – III B 29/16

Unterlassene Beiziehung von Akten - Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung

Aus dem Leitsatz

NV: Das Gericht verstößt gegen seine Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts, wenn es die Beiziehung von entscheidungserheblichen Akten unterlässt .

Leitsatz

NV: Das Gericht verstößt gegen seine Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts, wenn es die Beiziehung von entscheidungserheblichen Akten unterlässt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2015 9 K 9235/14 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 26. November 2015, Az: 9 K 9235/14, Urteil; vorgehend BFH, 18. September 2014, Az: VI B 63/14, Beschluss; vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 13. Mai 2014, Az: 9 K 9339/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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