3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.07.2014 – III B 28/13

Keine Zusammenveranlagung für verschiedengeschlechtliche Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft - Übertragung des Kinderfreibetrages auf einen Elternteil

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass zusammenlebende verschiedengeschlechtliche Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem gemeinsamen (minderjährigen) Kind keine Zusammenveranlagung wählen können.

Leitsatz

NV: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass zusammenlebende verschiedengeschlechtliche Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem gemeinsamen (minderjährigen) Kind keine Zusammenveranlagung wählen können.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 23. Januar 2013, Az: 9 K 3419/11, Urteil

Zitierte Normen

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