3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.05.2014 – III B 25/13

Zulagenrechtlicher Herstellungsbeginn bei Gebäuden - Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO

Aus dem Leitsatz

NV: Fingiert das Investitionszulagenrecht die Stellung eines Bauantrags als Beginn der Herstellung eines Gebäudes, so ist auf den Zeitpunkt der Stellung dieses Antrags abzustellen und nicht auf einen späteren Antrag, der darauf abzielt, die Rechtswirkungen der zwischenzeitlich erteilten Baugenehmigung zeitlich zu verlängern.

Leitsatz

NV: Fingiert das Investitionszulagenrecht die Stellung eines Bauantrags als Beginn der Herstellung eines Gebäudes, so ist auf den Zeitpunkt der Stellung dieses Antrags abzustellen und nicht auf einen späteren Antrag, der darauf abzielt, die Rechtswirkungen der zwischenzeitlich erteilten Baugenehmigung zeitlich zu verlängern.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 18. September 2012, Az: 1 K 79/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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