3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.04.2012 – III B 241/11

Abtrennung als Verfahrensfehler - Darlegung eines fehlenden Rügeverzichts

Aus dem Leitsatz

NV: Eine vom FG beschlossene Verfahrenstrennung kann allenfalls dann einen Verfahrensmangel darstellen, wenn sie willkürlich ist oder der Steuerpflichtige dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wird. Eine willkürliche Trennung in diesem Sinn ist nicht gegeben, wenn das FG von einer kumulativen --anstatt einer eventuellen-…

Leitsatz

NV: Eine vom FG beschlossene Verfahrenstrennung kann allenfalls dann einen Verfahrensmangel darstellen, wenn sie willkürlich ist oder der Steuerpflichtige dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wird. Eine willkürliche Trennung in diesem Sinn ist nicht gegeben, wenn das FG von einer kumulativen --anstatt einer eventuellen-- Klagenhäufung ausgeht und ein solches Verständnis der verfolgten Begehren jedenfalls möglich ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 5. Mai 2011, Az: 11 K 1046/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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