3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.03.2012 – III B 237/11

Auf Verfahrensfehler gestützte Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit der Rüge, ein --verkündetes-- Urteil sei "formal unwirksam", weil keine Ausfertigung zugegangen sei, wird kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dargelegt.

Leitsatz

  1. NV: Mit der Rüge, ein --verkündetes-- Urteil sei "formal unwirksam", weil keine Ausfertigung zugegangen sei, wird kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dargelegt.
  2. NV: Der Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten ist eine öffentliche Urkunde (§ 418 ZPO). Ergibt sich aus diesem Vermerk, dass in einen --einem Beteiligten zugestellten-- Umschlag u.a. auch eine Urteilsausfertigung eingelegt wurde, reicht ein Bestreiten nicht aus, um die Zustellung einer Ausfertigung in Zweifel zu ziehen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 17. März 2011, Az: 11 K 963/09 AO, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 96 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat