3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 01.02.2013 – III B 222/11

Grundsätzliche Bedeutung - Zum Inhalt des Anspruchs des Kindes auf Auszahlung des Kindergelds an sich

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich ohne Weiteres anhand des Gesetzes beantworten lässt .

Leitsatz

  1. NV: Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich ohne Weiteres anhand des Gesetzes beantworten lässt .
  2. NV: Der Anspruch des Kindes nach § 74 Abs. 1 EStG ist inhaltlich darauf gerichtet, den zugunsten eines bestimmten --nicht irgendeines-- Berechtigten festgesetzten oder noch festzusetzenden Kindergeldanspruch an sich auszahlen zu lassen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 17. Oktober 2011, Az: 9 K 586/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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