3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.09.2012 – III B 222/10

Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage - Vorliegen einer objektiv willkürlichen Gerichtsentscheidung - Unterbrechung des Beschwerdeverfahrens durch Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens - Rechtliches Gehör - Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie auf der Annahme einer Tatsache beruht, die das FG so nicht festgestellt hat .

Leitsatz

  1. NV: Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie auf der Annahme einer Tatsache beruht, die das FG so nicht festgestellt hat .
  2. NV: Eine Rechtsfrage ist ebenfalls nicht klärungsfähig, wenn sie von der vorgreiflichen Klärung einer anderen Rechtsfrage abhängt, die ihrerseits nicht klärungsfähig ist .
  3. NV: Allein gravierende Folgen im Erhebungsverfahren rechtfertigen nicht die Annahme, die Entscheidung des FG sei objektiv willkürlich .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 9. November 2010, Az: 15 K 4719/07 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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