3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.07.2012 – III B 211/11

Darlegung von Zulassungsgründen bei objektiver Klagehäufung

Aus dem Leitsatz

NV: Wendet sich der Steuerpflichtige insgesamt gegen ein Urteil des FG, mit dem dieses über mehrere in der Form der objektiven Klagehäufung angefochtene Bescheide entschieden hat, muss er für jedes Streitjahr einen Zulassungsgrund darlegen .

Leitsatz

NV: Wendet sich der Steuerpflichtige insgesamt gegen ein Urteil des FG, mit dem dieses über mehrere in der Form der objektiven Klagehäufung angefochtene Bescheide entschieden hat, muss er für jedes Streitjahr einen Zulassungsgrund darlegen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 27. September 2011, Az: 3 K 1824/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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