3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.05.2012 – III B 203/11

Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als Verfahrensfehler in Zusammenhang mit einer Zeugenvernehmung

Aus dem Leitsatz

NV: Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme bedeutet nicht, dass das FG einem Zeugen nicht den Inhalt beigezogener Akten vorhalten und insoweit eventuell auftretende Widersprüche mit seiner Aussage im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigen darf.

Leitsatz

NV: Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme bedeutet nicht, dass das FG einem Zeugen nicht den Inhalt beigezogener Akten vorhalten und insoweit eventuell auftretende Widersprüche mit seiner Aussage im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigen darf.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 14. Juli 2011, Az: 10 K 3100/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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