3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.05.2013 – III B 2/13

Kein Anspruch auf Anwendung eines Splittingverfahrens auf (verwitwete) Alleinerziehende - Familiensplitting - Ruhen des Verfahrens hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es ist nach der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass sich weder aus dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch unter Berücksichtigung des Schutzbereichs des Art. 6 Abs. 1 GG ein Anspruch auf Anwendung eines Splittingverfahrens für (verwitwete) Alleinerziehende ergibt .

Leitsatz

  1. NV: Es ist nach der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass sich weder aus dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch unter Berücksichtigung des Schutzbereichs des Art. 6 Abs. 1 GG ein Anspruch auf Anwendung eines Splittingverfahrens für (verwitwete) Alleinerziehende ergibt .
  2. NV: Es liegt im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, das sächliche Existenzminimum und den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes über die Gewährung von Kindergeld oder Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen und der besonderen Belastungssituation Alleinerziehender durch die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende Rechnung zu tragen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 15. November 2012, Az: 1 K 712/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Challenge

Können Sie die zitierten Normen anwenden?

Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.

  1. 1
    Prüferfrage · eigene Seite

    Erläutern Sie die Ausnahme für eigene Wohnzwecke nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.

    Typische Nachfrage: Was gilt, wenn die Wohnung bis zur Mitte des Vorvorjahres vermietet und erst danach selbst genutzt wurde?
Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat