3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.12.2011 – III B 187/10

Kindergeld für ein Kind, das ALG II bezieht und ein Kleinkind allein erzieht - Zeitlicher Maßstab bei der Prüfung des Vorliegens von Revisionszulassungsgründen

Aus dem Leitsatz

NV: Der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II führt nicht dazu, dass das Kind als arbeitssuchend gemeldet anzusehen ist. Erwerbsfähige Hilfeempfänger trifft zwar eine Obliegenheit zur Arbeitsuche, diese beschränkt sich indes auf die zumutbare Arbeit. Die für die Grundsicherung für Arbeit zuständige Stelle erbringt daher…

Leitsatz

NV: Der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II führt nicht dazu, dass das Kind als arbeitssuchend gemeldet anzusehen ist. Erwerbsfähige Hilfeempfänger trifft zwar eine Obliegenheit zur Arbeitsuche, diese beschränkt sich indes auf die zumutbare Arbeit. Die für die Grundsicherung für Arbeit zuständige Stelle erbringt daher keine Vermittlung, wenn dem Hilfeempfänger eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist --hier wegen eines Kleinkindes-- und dieser eine Vermittlung auch nicht von sich aus beansprucht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 23. September 2010, Az: 8 K 1712/09 (Kg), Urteil

Zitierte Normen

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