3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.11.2012 – III B 186/11

Verfahrensmängel durch Übergehen von Beweisanträgen - Revisionszulassung wegen Willkürentscheidung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Wird ein Beweisantrag vom FG verfahrenswidrig übergangen, liegt darin ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht und gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör. Das Rügerecht geht jedoch verloren, wenn der in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene oder selbst fachkundige Beteiligte dies dort nicht rügt, und zwar unabhängig von einem…

Leitsatz

  1. NV: Wird ein Beweisantrag vom FG verfahrenswidrig übergangen, liegt darin ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht und gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör. Das Rügerecht geht jedoch verloren, wenn der in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene oder selbst fachkundige Beteiligte dies dort nicht rügt, und zwar unabhängig von einem Verzichtswillen.
  2. NV: Die Rüge, das Urteil des FG stelle eine willkürliche oder greifbar gesetzeswidrige Entscheidung dar, ist nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn insbesondere der schwerwiegende Rechtsfehler, seine Offensichtlichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren substantiiert dargelegt werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 15. Juli 2010, Az: 4 K 1521/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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