3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.04.2010 – III B 182/09

Kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im steuerlichen Kindergeldrecht - Darlegung grundsätzlicher Bedeutung

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im Kindergeldrecht nach §§ 62 ff. EStG nicht gilt. Die Frage, ob sich die Familienkasse einen Beratungsfehler des Jobcenters zurechnen lassen müsse, der dazu geführt habe, dass sich ein Kind nicht als Ausbildungssuchender gemeldet habe und der deshalb zum Wegfall des…

Leitsatz

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im Kindergeldrecht nach §§ 62 ff. EStG nicht gilt. Die Frage, ob sich die Familienkasse einen Beratungsfehler des Jobcenters zurechnen lassen müsse, der dazu geführt habe, dass sich ein Kind nicht als Ausbildungssuchender gemeldet habe und der deshalb zum Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld geführt habe, ist nicht klärungsbedürftig .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 11. Mai 2009, Az: 11 K 261/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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