3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.04.2013 – III B 18/13

Kindergeldanspruch für ein verheiratetes Kind mit Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten

Aus dem Leitsatz

NV: Begehrt der Beschwerdeführer die Zulassung der Revision wegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (in der bis zum Veranlagungszeitraum 2011 geltenden Fassung) erfolgenden Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des Ehegatten eines beim Kindergeldanspruch zu berücksichtigenden Kindes…

Leitsatz

NV: Begehrt der Beschwerdeführer die Zulassung der Revision wegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (in der bis zum Veranlagungszeitraum 2011 geltenden Fassung) erfolgenden Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des Ehegatten eines beim Kindergeldanspruch zu berücksichtigenden Kindes, muss er sich mit der Rechtsprechung des BFH auseinandersetzen, wonach die Unterhaltsleistungen bei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartnern regelmäßig nur geschätzt werden können und dabei für kinderlose Ehegatten in der Regel von einer hälftigen Teilung des gemeinsamen verfügbaren Einkommens auszugehen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 12. Dezember 2012, Az: 5 K 5434/11, Urteil

Zitierte Normen

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