3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.05.2011 – III B 177/10

Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten nach Treu und Glauben bei weisungsbedingter Auszahlung an das Kind - Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO - Anforderungen des § 96 FGO

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Rechtssache ist nicht grundsätzlich bedeutsam, wenn der Beschwerdeführer ausschließlich rein sachverhaltsbezogene Rechtsfragen aufwirft .

Leitsatz

  1. NV: Eine Rechtssache ist nicht grundsätzlich bedeutsam, wenn der Beschwerdeführer ausschließlich rein sachverhaltsbezogene Rechtsfragen aufwirft .
  2. NV: Allein der Umstand einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs führt regelmäßig noch nicht zur Schaffung eines, der Rückforderung zuviel gezahlten Kindergeldes entgegenstehenden, Vertrauenstatbestandes .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 14. September 2010, Az: 6 K 8056/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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