3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.06.2011 – III B 17/11

Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung

Aus dem Leitsatz

NV: Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt u.a. voraus, dass die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage klärungsbedürftig ist. Daran fehlt es z.B., wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist…

Leitsatz

NV: Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt u.a. voraus, dass die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage klärungsbedürftig ist. Daran fehlt es z.B., wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 13. September 2010, Az: 6 K 4460/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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