3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.08.2011 – III B 168/10

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Weisung zur Überprüfung der Anzahl der per Telefax übermittelten Seiten

Aus dem Leitsatz

NV: Zur ordnungsgemäßen Organisation einer Rechtsanwaltskanzlei gehört bei Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax die Weisung, den Sendebericht daraufhin zu überprüfen, ob die Zahl der übermittelten Seiten mit der Seitenzahl des Originalschriftsatzes übereinstimmt .

Leitsatz

NV: Zur ordnungsgemäßen Organisation einer Rechtsanwaltskanzlei gehört bei Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax die Weisung, den Sendebericht daraufhin zu überprüfen, ob die Zahl der übermittelten Seiten mit der Seitenzahl des Originalschriftsatzes übereinstimmt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 30. August 2010, Az: 3 K 72/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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