3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.01.2010 – III B 165/09

Kindergeld: Ende der Berufsaubildung bei vorgezogener Abschlussprüfung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Schließt die Berufsausbildung mit einer Prüfung ab, ist das Berufsziel (erst) mit Bestehen der Prüfung, spätestens aber mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erreicht .

Leitsatz

  1. NV: Schließt die Berufsausbildung mit einer Prüfung ab, ist das Berufsziel (erst) mit Bestehen der Prüfung, spätestens aber mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erreicht .
  2. NV: Es kann offen bleiben, ob die Berufsausbildung trotz einer vorgezogenen Abschlussprüfung fortdauert, wenn die praktische Ausbildung bis zum Ende der vorgesehenen Ausbildungszeit fortgesetzt wird, denn ein solcher Fall liegt im Streitfall nicht vor .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 17. September 2009, Az: 2 K 741/09, Urteil

Zitierte Normen

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