3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.08.2010 – III B 162/09

Sachaufklärungspflicht und Feststellung ausländischen Rechts

Aus dem Leitsatz

NV: An eine Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die unzureichende Feststellung ausländischen Rechts gerügt wird, sind die gleichen Darlegungsanforderungen zu stellen wie an eine Beschwerde, mit der die mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts geltend gemacht wird. Insoweit bedarf es eines substantiierten Vortrags u.a. dazu, welche Beweise das FG auch ohne…

Leitsatz

NV: An eine Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die unzureichende Feststellung ausländischen Rechts gerügt wird, sind die gleichen Darlegungsanforderungen zu stellen wie an eine Beschwerde, mit der die mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts geltend gemacht wird. Insoweit bedarf es eines substantiierten Vortrags u.a. dazu, welche Beweise das FG auch ohne Antrag hätte erheben müssen und aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung ohne Antrag hätte aufdrängen müssen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 19. August 2009, Az: 1 K 1780/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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