3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.11.2010 – III B 158/09

Auslandszeuge - Substantiierung des Beweisthemas - Sachaufklärungspflicht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Soweit die zu beweisende Tatsache einen Auslandsbezug aufweist, ist ein im Ausland ansässiger Zeuge ohne Ladung in der mündlichen Verhandlung zu stellen.

Leitsatz

  1. NV: Soweit die zu beweisende Tatsache einen Auslandsbezug aufweist, ist ein im Ausland ansässiger Zeuge ohne Ladung in der mündlichen Verhandlung zu stellen.
  2. NV: Einem unbestimmten Beweisantrag (Ausforschungsbeweisantrag) muss das FG nicht nachgehen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 12. August 2009, Az: 11 K 5876/02, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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