3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.02.2010 – III B 148/09

Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch unzureichende Zeugenbefragung

Aus dem Leitsatz

NV: Macht ein Kläger im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde geltend, das FG habe den Sachverhalt während der Zeugeneinvernahme unzureichend aufgeklärt, so kann diese Rüge nur dann Erfolg haben, wenn er die Art der Zeugenbefragung in der mündlichen Verhandlung gerügt hat .

Leitsatz

NV: Macht ein Kläger im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde geltend, das FG habe den Sachverhalt während der Zeugeneinvernahme unzureichend aufgeklärt, so kann diese Rüge nur dann Erfolg haben, wenn er die Art der Zeugenbefragung in der mündlichen Verhandlung gerügt hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 20. Juli 2009, Az: 5 K 2866/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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