3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.04.2013 – III B 141/12

Tatsächliche Würdigung von Wiedereinsetzungsgründen

Aus dem Leitsatz

NV: Rügt der Kläger im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision, das FG habe rechtsfehlerhaft einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben und deshalb zu Unrecht die Klage als unzulässig verworfen, so kann der damit geltend gemachte Verfahrensmangel nicht zur Revisionszulassung führen, wenn das FG den vorgebrachten…

Leitsatz

NV: Rügt der Kläger im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision, das FG habe rechtsfehlerhaft einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben und deshalb zu Unrecht die Klage als unzulässig verworfen, so kann der damit geltend gemachte Verfahrensmangel nicht zur Revisionszulassung führen, wenn das FG den vorgebrachten Wiedereinsetzungsgrund aufgrund seiner tatsächlichen Würdigung als nicht glaubhaft ansieht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 19. September 2012, Az: 11 K 11050/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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