3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.07.2011 – III B 13/11

Abgrenzung Pkw/Lkw im Investitionszulagenrecht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Kommt das FG aufgrund einer Würdigung der tatsächlichen Umstände des Streitfalls zu dem Ergebnis, dass ein Fahrzeug trotz einer Umgestaltung seine Eigenschaft als Pkw nicht verloren hat, so kann dies im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision nicht mit Erfolg gerügt werden .

Leitsatz

  1. NV: Kommt das FG aufgrund einer Würdigung der tatsächlichen Umstände des Streitfalls zu dem Ergebnis, dass ein Fahrzeug trotz einer Umgestaltung seine Eigenschaft als Pkw nicht verloren hat, so kann dies im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision nicht mit Erfolg gerügt werden .
  2. NV: Beruht das angefochtene Urteil auf mehreren selbständigen Begründungen, von denen jede für sich allein das Entscheidungsergebnis trägt, so muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S.v. § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 1. Dezember 2010, Az: 2 K 1477/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

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