3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.02.2010 – III B 13/09

Keine Bindung an geltend gemachte Divergenz bei Verfahrensfehler - Unbedingte Klageerhebung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es besteht keine Bindung an den geltend gemachten Zulassungsgrund der Divergenz, wenn der dargestellte Sachverhalt das Vorliegen eines Verfahrensfehlers ergibt.

Leitsatz

  1. NV: Es besteht keine Bindung an den geltend gemachten Zulassungsgrund der Divergenz, wenn der dargestellte Sachverhalt das Vorliegen eines Verfahrensfehlers ergibt.
  2. NV: Eine Klage muss jedenfalls im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit unbedingt sein.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 10. Dezember 2008, Az: 9 K 3337/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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