3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.09.2013 – III B 129/12

Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensmangel

Aus dem Leitsatz

NV: Ist die Entscheidung des FG auf mehrere Erwägungen gestützt worden, von denen jede für sich die Entscheidung trägt, so ist ein Verfahrensmangel nur dann schlüssig gerügt, wenn dargelegt wird, dass er im Hinblick auf jede der Erwägungen besteht.

Leitsatz

NV: Ist die Entscheidung des FG auf mehrere Erwägungen gestützt worden, von denen jede für sich die Entscheidung trägt, so ist ein Verfahrensmangel nur dann schlüssig gerügt, wenn dargelegt wird, dass er im Hinblick auf jede der Erwägungen besteht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 30. Juli 2012, Az: 3 K 304/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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