3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.05.2014 – III B 125/13

Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung

Aus dem Leitsatz

NV: Wird gerügt, das FG habe den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, weil es sich nach § 105 Abs. 5 FGO die Begründung des FA in der Einspruchsentscheidung zu eigen gemacht habe, so muss dargelegt werden, dass sich nach dem Abschluss des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens neue Gesichtspunkte ergeben haben, mit denen sich das FG hätte…

Leitsatz

NV: Wird gerügt, das FG habe den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, weil es sich nach § 105 Abs. 5 FGO die Begründung des FA in der Einspruchsentscheidung zu eigen gemacht habe, so muss dargelegt werden, dass sich nach dem Abschluss des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens neue Gesichtspunkte ergeben haben, mit denen sich das FG hätte auseinandersetzen müssen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 17. September 2013, Az: 9 K 9046/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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