3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.05.2013 – III B 121/12

Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

Aus dem Leitsatz

1. NV: Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubszwecken, Berufszwecken oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, nicht beibehalten oder begründet. Bei einem ins Ausland entsandten…

Leitsatz

  1. NV: Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubszwecken, Berufszwecken oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, nicht beibehalten oder begründet. Bei einem ins Ausland entsandten Arbeitnehmer gelten insoweit keine anderen Maßstäbe .
  2. NV: Bei der Frage, ob durch einen längeren Auslandsaufenthalt eines Kindes der inländische Wohnsitz aufgegeben wird, ist in die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Umstände einzubeziehen, wie oft und wie lange sich das Kind zwischenzeitlich im Inland aufgehalten hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 25. Juli 2012, Az: 9 K 325/11, Urteil

Zitierte Normen

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