3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.02.2012 – III B 115/10

Einführung des sogenannten Familienrealsplittings ist verfassungsrechtlich nicht geboten

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein Familiensplitting im Sinne der grundsätzlichen Berücksichtigung der Unterhaltslasten in tatsächlicher Höhe ist verfassungsrechtlich nicht geboten.

Leitsatz

  1. NV: Ein Familiensplitting im Sinne der grundsätzlichen Berücksichtigung der Unterhaltslasten in tatsächlicher Höhe ist verfassungsrechtlich nicht geboten.
  2. NV: Zur Frage, ob die Berücksichtigung von minderjährigen Kindern im Familienleistungsausgleich ohne Rücksicht auf deren Einkünfte verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 16. Juni 2010, Az: 9 K 256/07, Urteil

Zitierte Normen

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