3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.02.2014 – III B 113, 114/13, III B 113/13, III B 114/13

Revisionszulassung wegen Divergenz bei kumulativer Urteilsbegründung

Aus dem Leitsatz

NV: Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde das Vorliegen einer Divergenz geltend gemacht , kann die Revision gegen ein kumulativ auf mehrere selbständig tragende Gründe gestütztes Urteil des Finanzgerichts wegen Divergenz nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe eine Divergenz dargelegt wird und gegeben ist.

Leitsatz

NV: Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde das Vorliegen einer Divergenz geltend gemacht , kann die Revision gegen ein kumulativ auf mehrere selbständig tragende Gründe gestütztes Urteil des Finanzgerichts wegen Divergenz nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe eine Divergenz dargelegt wird und gegeben ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 31. Juli 2013, Az: 4 K 2708/12, Urteil; vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 31. Juli 2013, Az: 4 K 2709/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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