3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.01.2014 – III B 106/13

Darlegungsanforderungen bei Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch unzureichende Befragung eines Zeugen

Aus dem Leitsatz

NV: Der Beschwerdeführer genügt den Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht, wenn er zwar geltend macht, das Finanzgericht habe einen Zeugen nicht näher zu einem bestimmten Geschehensablauf befragt, jedoch nicht erläutert, weshalb er trotz sachkundiger Prozessvertretung im Termin zur Beweisaufnahme nicht selbst…

Leitsatz

NV: Der Beschwerdeführer genügt den Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht, wenn er zwar geltend macht, das Finanzgericht habe einen Zeugen nicht näher zu einem bestimmten Geschehensablauf befragt, jedoch nicht erläutert, weshalb er trotz sachkundiger Prozessvertretung im Termin zur Beweisaufnahme nicht selbst entsprechende Fragen an den Zeugen gestellt hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 17. Juli 2013, Az: 8 K 8234/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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