3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.12.2012 – III B 102/12

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer beantragten Termins Verlegung - Einholung eines Sachverständigengutachtens als Ermessensentscheidung

Aus dem Leitsatz

NV: Ist für den Kläger ein Prozessbevollmächtigter bestellt, ist der Kläger auch dann formell vertreten, wenn der Bevollmächtigte den Verhandlungstermin nicht wahrzunehmen beabsichtigt. Ein auf die Verhinderung des Steuerpflichtigen gestützter Verlegungsantrag bedarf deshalb grundsätzlich der substantiierten Darlegung der für die Notwendigkeit der…

Leitsatz

NV: Ist für den Kläger ein Prozessbevollmächtigter bestellt, ist der Kläger auch dann formell vertreten, wenn der Bevollmächtigte den Verhandlungstermin nicht wahrzunehmen beabsichtigt. Ein auf die Verhinderung des Steuerpflichtigen gestützter Verlegungsantrag bedarf deshalb grundsätzlich der substantiierten Darlegung der für die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit des Steuerpflichtigen sprechenden Gründe, wenn das FG dessen persönliches Erscheinen nicht angeordnet hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 15. Mai 2012, Az: 2 K 256/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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