2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.05.2014 – II S 18/14

Gegenvorstellung gegen BFH-Beschluss über Erinnerung nicht statthaft

Aus dem Leitsatz

NV: Eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss, durch den der BFH eine Erinnerung gegen eine Kostenrechnung zurückgewiesen hat, kann zwar ohne Beachtung des beim BFH bestehenden Vertretungszwanges eingelegt werden, ist aber nicht statthaft.

Leitsatz

NV: Eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss, durch den der BFH eine Erinnerung gegen eine Kostenrechnung zurückgewiesen hat, kann zwar ohne Beachtung des beim BFH bestehenden Vertretungszwanges eingelegt werden, ist aber nicht statthaft.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 10. April 2014, Az: II E 1/14, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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