BFH, Urteil vom 06.07.2011 – II R 35/10
Aus dem Leitsatz
NV: Ein Mietwohngrundstück ist im Sachwertverfahren zu bewerten, wenn es zum Hauptfeststellungszeitpunkt keine hinreichende Zahl vermieteter Objekte gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung gegeben hat.
Leitsatz
NV: Ein Mietwohngrundstück ist im Sachwertverfahren zu bewerten, wenn es zum Hauptfeststellungszeitpunkt keine hinreichende Zahl vermieteter Objekte gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung gegeben hat.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 28. April 2010, Az: 3 K 2015/04 B, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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