2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.02.2012 – II B 91/11

Zukünftige Einkommensteuerbelastung des Beschenkten mindert nicht die Bereicherung; grundsätzliche Bedeutung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, ob bei der Berechnung eines schenkungsteuerpflichtigen Erwerbs die in der Zukunft liegenden Einkommensteuerbelastungen des Bedachten wertmindernd zu berücksichtigen seien, muss sich der Beschwerdeführer mit der bestehenden Rechtsprechung des BFH auseinandersetzen.

Leitsatz

  1. NV: Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, ob bei der Berechnung eines schenkungsteuerpflichtigen Erwerbs die in der Zukunft liegenden Einkommensteuerbelastungen des Bedachten wertmindernd zu berücksichtigen seien, muss sich der Beschwerdeführer mit der bestehenden Rechtsprechung des BFH auseinandersetzen.
  2. NV: Danach schließen sich Erbschafteuer und Schenkungsteuer einerseits und Einkommensteuer andererseits grundsätzlich nicht aus. Eine mögliche künftige Belastung des Bedachten mit Einkommensteuer kann bei der Bewertung der aufgrund der Schenkung eintretenden Bereicherung nicht berücksichtigt werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 18. August 2011, Az: 3 K 3518/10 Erb, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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