2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 01.03.2013 – II B 83/12

Fehlende Urteilsgründe i.S. des § 119 Nr. 6 FGO - kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Urteil ist i.S. des § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen und deshalb verfahrensfehlerhaft, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Das ist nicht nur dann der Fall, wenn die Urteilsgründe vollständig fehlen, sondern auch dann, wenn sie so widersprüchlich und…

Leitsatz

NV: Ein Urteil ist i.S. des § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen und deshalb verfahrensfehlerhaft, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Das ist nicht nur dann der Fall, wenn die Urteilsgründe vollständig fehlen, sondern auch dann, wenn sie so widersprüchlich und unverständlich sind, dass die Beteiligten nicht mehr erkennen können, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend waren.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 12. April 2012, Az: 14 K 293/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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