2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.01.2012 – II B 70/11

Keine Steuerverweigerung aus Gewissensgründen

Aus dem Leitsatz

NV: Das Grundrecht der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs 1 GG) wird durch die Pflicht zur Steuerzahlung nicht berührt. Die auf der Budgetverantwortung des Parlaments und dem demokratischen Prinzip beruhende haushaltsrechtliche Verwendungsentscheidung über die vereinnahmten Steuern unterliegt keinem Vorbehalt der Gewissensentscheidung des Einzelnen zu der Frage…

Leitsatz

NV: Das Grundrecht der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs 1 GG) wird durch die Pflicht zur Steuerzahlung nicht berührt. Die auf der Budgetverantwortung des Parlaments und dem demokratischen Prinzip beruhende haushaltsrechtliche Verwendungsentscheidung über die vereinnahmten Steuern unterliegt keinem Vorbehalt der Gewissensentscheidung des Einzelnen zu der Frage, wie Steuern zu verwenden sind.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 6. Juni 2011, Az: 10 K 1128/09, Urteil; nachgehend BVerfG, 6. Juni 2012, Az: 1 BvR 570/12, Kammerbeschluss ohne Begründung

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat