2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.02.2010 – II B 67/09

Anforderungen an die Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Trennung von Verfahren

Aus dem Leitsatz

NV: Es liegt auf der Hand, dass unter der "Gesamtheit der getroffenen Vereinbarungen" alle Absprachen zu verstehen sind, denen unter Beachtung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze bei der Anwendung der konkreten Steuernorm Relevanz zukommt. Für die Frage, welche Absprachen das sind, ist es irrelevant, welche Auffassung das FG dazu in einem früheren…

Leitsatz

NV: Es liegt auf der Hand, dass unter der "Gesamtheit der getroffenen Vereinbarungen" alle Absprachen zu verstehen sind, denen unter Beachtung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze bei der Anwendung der konkreten Steuernorm Relevanz zukommt. Für die Frage, welche Absprachen das sind, ist es irrelevant, welche Auffassung das FG dazu in einem früheren Verfahren vertreten hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 22. Januar 2009, Az: 8 K 2155/05 GrE, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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