2. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 16.06.2020 – II B 65/19

Rechtsweg bei Auskunftsansprüchen des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt
ECLI: DE:BFH:2020:B.160620.IIB65.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Für Rechtsstreitigkeiten, die auf ein Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners betreffen, ist nicht der Finanzrechtsweg, sondern der Verwaltungsrechtsweg eröffnet .

Leitsatz

Für Rechtsstreitigkeiten, die auf ein Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners betreffen, ist nicht der Finanzrechtsweg, sondern der Verwaltungsrechtsweg eröffnet .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15.07.2019 - 3 K 91/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 15. Juli 2019, Az: 3 K 91/19, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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