2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.12.2010 – II B 42/10

Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht - Begriff der "Zulassung zum Verkehr" - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Divergenz

Aus dem Leitsatz

NV: Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht endet erst im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung, also in dem Moment, in dem einerseits der Vermerk über die Außerbetriebsetzung in die Zulassungsbescheinigung aufgenommen wurde und andererseits die Kennzeichen entstempelt wurden .

Leitsatz

NV: Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht endet erst im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung, also in dem Moment, in dem einerseits der Vermerk über die Außerbetriebsetzung in die Zulassungsbescheinigung aufgenommen wurde und andererseits die Kennzeichen entstempelt wurden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 18. März 2010, Az: 13 K 4438/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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