BFH, Beschluss vom 27.09.2016 – II B 31/16
Aus dem Leitsatz
NV: Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist kommt nicht in Betracht, wenn nicht innerhalb der Frist ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde und nach Fristablauf nicht rechtzeitig der Wiedereinsetzungsantrag gestellt oder die Begründung nachgereicht wird .
Leitsatz
NV: Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist kommt nicht in Betracht, wenn nicht innerhalb der Frist ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde und nach Fristablauf nicht rechtzeitig der Wiedereinsetzungsantrag gestellt oder die Begründung nachgereicht wird .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. März 2016 7 K 1703/15 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 16. März 2016, Az: 7 K 1703/15, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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