BFH, Beschluss vom 09.09.2015 – II B 28/15
Aus dem Leitsatz
1. NV: Der Anspruch aus § 16 GrEStG auf Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung ist ein eigenständiger Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, der den ursprünglichen Steueranspruch unberührt lässt .
Leitsatz
- NV: Der Anspruch aus § 16 GrEStG auf Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung ist ein eigenständiger Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, der den ursprünglichen Steueranspruch unberührt lässt .
- NV: Mit der wirksamen Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag steht dem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Aufhebung der festgesetzten Grunderwerbsteuer zu. Ab diesem Zeitpunkt ist auch die Einziehung der bereits verwirkten Säumniszuschläge unbillig .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2015 11 K 4059/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 23. Januar 2015, Az: 11 K 4059/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 16 Abs. 1 GrEStGNichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung
- § 227 AOErlass
- § 240 AOSäumniszuschläge
- § 37 Abs. 1 AOAnsprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
- § 37 Abs. 2 AOAnsprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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