2. SenatNV
BFH, Beschluss vom 07.03.2012 – II B 18/11
Darlegungsanforderungen an Rüge eines Verfahrensmangels - Abgrenzung zwischen LKW und PKW
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ein Gericht ist aufgrund Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen.
Leitsatz
- NV: Ein Gericht ist aufgrund Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen.
- NV: Die Rüge, das FG habe gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör sowie den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verstoßen, erfordert den schlüssigen Vortrag, dass die Entscheidung des FG auf den gerügten Mängeln beruhen kann.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 26. Januar 2011, Az: 1 K 1405/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 8 KraftStG
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