2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 01.09.2020 – II B 16/20

Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im Zusammenhang stehende Vermächtniserfüllung
ECLI: DE:BFH:2020:B.010920.IIB16.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein im Zusammenhang mit einem Vermächtnis erklärter Pflichtteilsverzicht kann wegen § 138 BGB unwirksam sein.

Leitsatz

  1. NV: Ein im Zusammenhang mit einem Vermächtnis erklärter Pflichtteilsverzicht kann wegen § 138 BGB unwirksam sein.
  2. NV: Ob ein besonders grobes Missverhältnis i.S. des § 138 BGB zwischen dem Wert des Vermächtnisses und dem Wert des Pflichtteils vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 04.12.2019 - 7 K 1855/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 4. Dezember 2019, Az: 7 K 1855/16, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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