2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.06.2011 – II B 149/10

Umgebauter Pkw keine Zugmaschine i.S. des KraftStG - Zweck der Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

NV: Die Umrüstung eines vom Hersteller als Pkw konzipierten Fahrzeugs, die nur dessen Verwendbarkeit als Vorspann verbessert und an der vorgegebenen Eignung zur Beförderung von Gütern nichts ändert, führt nicht dazu, dass das Fahrzeug als Zugmaschine i.S. des § 3 Nr. 7 KraftStG zu qualifizieren ist .

Leitsatz

NV: Die Umrüstung eines vom Hersteller als Pkw konzipierten Fahrzeugs, die nur dessen Verwendbarkeit als Vorspann verbessert und an der vorgegebenen Eignung zur Beförderung von Gütern nichts ändert, führt nicht dazu, dass das Fahrzeug als Zugmaschine i.S. des § 3 Nr. 7 KraftStG zu qualifizieren ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 9. November 2010, Az: 6 K 1110/2009, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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